7 September 2000
Source: Michael P.
Michael P.
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6 September 2000
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Vorsitzende
Heidemarie Lueth
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Betr.: Pet 1-14-14-xxxxxxx
hier: Meine Stellungnahme
Bezug: Ihr Schreiben vom 31. August 2000
Werte Genossin Lueth,
Ihr Schreiben vom 31.08.2000 habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen. Ihrem Schreiben entsprechend, muss ich feststellen, dass Sie erhebliche Wissensluecken aufweisen und sich auf Halbwahrheiten beziehen und damit Anschuldigungen mir gegenueber anbringen, die ich mir von Ihrer Person so und in dieser Form nicht bieten lasse.
In einer Demokratie gehoert es mitunter dazu, dass zu einem Vorgang in der Regel alle beteiligten Parteien zu einer Stellungnahme gebeten werden bevor es zu einer Entscheidung kommt. Um vorzubeugen das sich eine Entscheidung nicht nur auf die Aussagen einer Partei stuetzt und somit das Ergebnis verfaelscht wird, ist es eigentlich angebracht die Stellungnahme der jeweils anderen Seite einzuholen. In diesem Fall beziehe ich mich auf die Aussagen des BMVg, die Sie liebe Genossin, als bare Muenze angenommen haben und Sie jetzt mit deren Halbwahrheiten ein Problem haben. Zumal Sie glauben mich mit den Aussagen des BMVg angreifen zu koennen. Die Ausagen des BMVg haben bei Ihnen anscheinend einen groesseren Stellenwert als eine Wahrheitsfindung zu meiner Angelegenheit, wobei Sie an eine Stellungnahme meinerseits kein Interesse zeigen.
Mitunter geben Sie mir zu verstehen, dass Sie in Ihren Ermittlungen keinerlei Fehlverhalten von Seiten des dezenten Herrn Finger feststellen koennen. Ich kann mich nicht daran erinnern werte Genossin, dass Sie bei einem Gespraechstermin anwesend waren, bei dem ich die Methoden des Herrn Finger erleben durfte. Ferner glaube ich kaum, dass Sie ueber den Grad der Einflussnahme zu meiner Petition aus dem Jahre 1996 durch den W. Finger irgend einen Informationsstand haben. Damit haben Sie Genossin Vorsitzende, keinerlei Qualifikation um die Methoden des Herrn Finger richtig einschaetzen zu koennen. Vielleicht mag es ja auch mitunter daran liegen, dass die Methoden des Herrn Finger Ihnen noch all zu gut aus den Zeiten des SED Staates bekannt sind und Sie daran nichts verwerfliches erkennen koennen. Ich denke mir, dass eine langwaehrige Erfahrung im Leben einer Demokratie moegliche Defizite ausgleichen wird.
Ich erachte es als notwendig eine Korrektur Ihrer geschilderten Halbwahrheiten an dieser Stelle vorzunehmen. Hierbei beziehe ich mich ferner auch auf die aufgefuehrten Punkte 1. bis 3. in Ihrem Schreiben.
Zu 1.
Da ich mich in meiner Angelegenheit seiner Zeit in Form einer Verwaltungsklage an das Verwaltungsgericht Koeln gewandt habe, war es bis zu meinem DZE dem 30.06.1998 nicht abzusehen, ob es meinem damaligen Dienstherrn zur Auflage gemacht wird, mich in dem Dienstverhaeltnis eines Soldaten auf Zeit (SaZ) ueber dem Ablauf meiner Dienstzeit hinaus zu belassen. Ferner ist mir die Moeglichkeit der Beschaeftigung als Zivilangestellter von Seiten meines Dienstherrn angeboten worden, doch wollte sich auch an diesem Angebot niemand mehr erinnern.
Zu 2.
Die von Ihnen erwaehnten Verzichtserklaerung ist aufgrund von Anweisungen durch meinem seinzeitigen Disziplinarvorgesetzten und naechsthoehere vorgesetzte Dienststellen der Bundeswehr erfolgt.
Zu 3.
Mit meinem Antrag auf Fachausbildung im Ausland, mit dazugehoeriger Anlage in der ich meine Berufsabsichten darstelle, habe ich mich Situationsgerecht am 22.06.1998 an den Berufsfoerderungsdienst in El Paso, Tx gewandt. Somit kann es wohl kaum der Wahrheit entsprechen, dass ich mehrfach angemahnt wurde in Bezug auf der Umsetzung meiner BfD Massnahmen!
Ferner hat es sich so verhalten, dass ich noch waehrend meiner Dienstzeit medezinisch in einer Behandlung war, die eine notwendige Operation mit sich brachte und von der ich mich erst nach ueber 18. Monaten erholt habe. Waehrend dieser 18. Monate kam auch noch eine weitere Operation hinzu die meiner Gesamtsituation sicherlich nicht dienlich war. Dass ich von Seiten meines Dienstherrn in dieser Situation keinerlei Unterstuetzung erfahren habe, brauche ich Ihnen wohl nicht zu erklaeren. Man hat mich seinerzeit darauf hingewiesen, dass ich mit dem Ablauf des 30.06.1998 nicht mehr das Problem der Bundeswehr bin. Weitere Einzelheiten brauche ich an dieser Stelle sicherlich nicht zu erlaeutern.
Nachdem ich gesundheitlich wieder so hergerichtet war dass ich eine Fachausbildung anfangen konnte, hatte ich per Telefonanruf mit dem BfD in El Paso Kontakt aufgenommen um mich ueber die einzelnen Unterstuetzungsmoeglichkeiten eingehend informieren zu lassen. Ich beziehe mich hierbei auf den Zeitraum zum Jahresende von 1999. Bei diesem besagten Gespraech kam heraus, dass es mich Aktenmaessig beim BfD El Paso nicht gab. Erst nach einigen Erlaeuterungen meinerseits konnte man sich beim BfD wieder an meinen Fall erinnern.
Erschwerend kam hinzu, dass ich ueber einen Zeitraum von 6. Wochen eine schwere Krippe auszustehen hatte von der ich mich erst im Februar des darauf folgenden Jahres erholte. Unmittelbar danach habe ich meine Fachausbildung vor Ort angefangen.
Der verbleibende Anspruch von einer Fachausbildungszeit von 2 1/4 Jahren ist mir bekannt und faellt wenig ins Gewicht, da ich den zur Verfuegung stehenden finanziellen Rahmen fuer meine MCSE Ausbildung ausgeschoepft habe. Daher ist es fuer mich nicht nachvollziehbar, welchen Einfluss es haben kann und hat, dass ich zu den verbleibenden Anspruechen meinerseits keine Planung abgegeben habe. Zumal ich fuer jede weitere Ausbildung und dessen Kosten selber aufkommen muss. Dieses ist zumindest mein Kenntnisstand, falls es sich anders verhalten sollte, bin ich fuer jede Information dankbar.
Abschliessend:
Um die Gesamtsituation richtig bewerten zu koennen, ist es notwendig zu erkennen, worum es sich in meinem Fall handelt. Da ist es wenig hilfreich wenn man sich auf einen einzelnen Vorgang bezieht und alles andere ausser Acht gelassen wird das einen erheblichen Einfluss zu meiner Lage ausuebt. Fuer mich ist es in Ihrem Schreiben und Ihrer Art und Weise meinen Fall zu bearbeiten nunmehr wiederholt deutlich geworden, was es zur Zeit in Deutschland bedeutet wenn man sich an Institutionen wie dem Petitionsauschuss wendet. Dieses kann ich aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen weiterfuehren und beziehe ich auf die politischen Verantwortlichen fuer meinen Fall.
Es ist bedauerlich zu sehen, mit welcher Doppelmoral in Deutschland die politischen Groessen unserer Bundesregierung sich der Verantwortung fuer meinen Fall entziehen. Da sollte ich doch nun nicht von Ihnen erwarten koennen Genossin Vorsitzende, dass Sie mit einem besseren Beispiel vorangehen.
Zum jetzigen Zeitpunkt bin ich reichlich bedient mit der Form der Demokratie und Fuersorge, wie ich sie unter der Kohl Regierung mit seinen Ganoven erlebt habe, oder wie sich politische Feiglinge mit ihrem moralischen Bankrott zum momentanen Zeitpunkt mir gegenueber verhalten und zur Zivilcourage in ihren taeglichen Reden aufrufen um die persoenliche Macht des Regierenden zu erhalten. Vielleicht habe ich mich auch vertan und verwechsele die persoenliche Macht des Herrn Schroeder, Thierse und sonstigen politischen Groessen in unserem Staat mit dem des Grundgesetz.
Die Frage die bleibt ist die, warum sich die Bundesregierung in meinem Fall so verhaelt wie sie es bisher getan hat. Vermutlich spielt das Einzelschicksal eines ehemaligen Soldaten der sich fuer den Bestand der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt hat ueberhaupt keine Rolle.
Wie Sie sicherlich erkennen koennen, haben Sie einiges an Nachholbedarf zu meinem Fall. Meine Stellungnahmen sind in der Form nachziehbar, dass ich mich auf Schriftverkehr und Unterlagen beziehe die dem VG Koeln vorliegen und sicherlich auch beim BMVg. Aufgrund dieser Unterlagen werden Sie meine Stellungnahmen bestaetigt finden. Falls das BMVg Ihnen nicht zuarbeiten sollte, liegt es einfach nur daran das diese Herren in Erklaerungsnot sind, wie gehabt.
Ich bitte Sie nun mich mit weiteren Schriftstuecken Ihrerseits zu verschonen, da es offensichtlich ist wem Sie zuarbeiten und Glauben schenken. Mitunter bin ich nicht mehr in der Stimmung mich mit Politikern Ihres Schlages zusaetzlich zu belasten. Falls es Ihnen noch nicht aufgefallen ist werte Genossin Vorsitzende, es handelt sich in meinem Fall um das Schicksal einer Familie; meiner Familie. Da bitte ich Sie doch hoeflichst mich mit Ihrer Taktik nicht mehr zu belaestigen und mich dazu zu zwingen, dass ich mit einer Stellungnahme wie in heutiger Form, auf die Ansammlung der klassischen Halbwahrheiten des BMVg eingehen muss. Mein Mass ist voll. Zehn Jahre Auseinandersetzung mit dem MAD / BMVg mit den Moeglichkeiten einer Demokratie sind mir genug.
Die Macht zu haben, erlaubt nicht diese zu missbrauchen, und die festgelegten Rechte im Grundgesetz fuer den einzelnen Bundesbuerger, sind eine moralische Verpflichtung einer jeden Bundesregierung. Wie verhaelt es sich mit den Rechten des Grundgesetzes fuer einen Michael P. und seiner Familie? Um den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu schuetzen, habe ich mich mit meinem MAD Einsatz besonderen Gefahren ausgesetzt. Diese besondere Situation erfordert besondere Fuersorgepflicht. Wie diese Fuersorge durch die Bundesregierung und meinem Dienstherrn aussieht ist schlicht beschrieben: "Ein Tritt in den Arsch".
Ich bedanke mich fuer Ihre Aufmerksamkeit und verbleibe mit einem freundlichen Gruss!
Michael P.